Der gesetzliche Schutz der Wildkatze im Naturschutz- und Jagdrecht konnte ihr Aussterben verhindern. Die Europäische Gemeinschaft führt die Wildkatze im Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat (FFH-) Richtlinie auf. Sie ist somit eine Art von "gemeinschaftlichem Interesse", die "streng zu schützen" ist.
Eine naturverträgliche Forstwirtschaft, die strukturreiche Laubwälder fördert, hat in einigen Waldgebieten zu einer Erholung der Wildkatzenbestände geführt.
In Deutschland leben heute wieder mehr Wildkatzen. Durch einen zunehmenden Populationsdruck in den Verbreitungszentren ist die Wildkatze gezwungen, angrenzende geeignete Lebensräume aufzusuchen. Abwandernde Einzeltiere können den Grundstein für die Wiederbesiedelung von ehemaligen Verbreitungsgebieten bilden.
Wildkatzenschutz bedeutet deswegen vor allem, geeignete Lebensräume zu schaffen und Wanderungen von Wildkatzen in einer überformten Landschaft zu ermöglichen.
Praktische Umsetzung von Schutzmaßnahmen
Um Wildkatzenlebensräume zu schaffen oder zu optimieren muss in Wäldern möglichst viel Natur zugelassen werden. Die Förderung heimischer Laubhölzer führt zu einem naturnahen Waldbild. Besonders der Verbleib von Totholz - stehend und liegend - sollte unbedingt gesichert werden. Aufgeschichtete Reisighaufen aus Kronenholz bilden optimale Schlafplätze für die Wildkatze.
Wanderungen von Wildkatzen, die Grundlage einer erfolgreichen Ausbreitung sind, können durch die Anlage von Hecken und Feldgehölzen in strukturarmen Ackerbaugebieten gefördert werden. Nur über solche Leitstrukturen oder Trittsteine können die Waldlebensräume und Wildkatzenpopulationen miteinander vernetzt werden.
Ausreichend breite Uferrandstreifen von Fließgewässern können wichtige Ausbreitungshilfen für die Wildkatze sein. Hochstauden und Erlen oder andere Weichhölzer am Ufer bieten die nötige Deckung.
Für Wildkatzen unüberwindbare Zäune verhindern Verkehrsopfer beim Überqueren von Schnellstraßen, wie hier an der "Südharzautobahn" A38. Sie ermöglichen eine gezielte Lenkung der Tiere zu sicheren Wildtierpassagen.
Die Raubwildbejagung mit Fallen in Verbreitungsgebieten der Wildkatze sollte, wenn nötig, möglichst extensiv erfolgen. Ausschließlich der Einsatz von Lebendfallen (Holzkastenfallen) ermöglichen die Freilassung von Fehlfängen. Von der Baujagd mit Hunden ist abzusehen.
Auf den Abschuss wildfarbener Hauskatzen sollte aufgrund einer hohen Verwechslungsgefahr mit Wildkatzen verzichtet werden. Insbesondere in Wiederausbreitungsgebieten wird häufig nicht mit der Wildkatze gerechnet.
Die Abfuhr von Holzpoltern in Wildkatzenlebensräumen sollte von Mitte März bis Ende Mai möglichst eingestellt werden. Auch das Heckseln von Energieholz zu anderen Zeitpunkten kann die Vernichtung gesamter Würfe verhindern.
Auf Rodungsflächen sollte die Pflanzvorbereitung mit schwerem Gerät nicht zwischen Mitte März und Ende Mai erfolgen.
Um die genetische "Reinheit" der Wildkatze zu schützten müssen Verpaarungen mit Hauskatzen - so weit möglich - vermieden werden. Insbesondere in von Wildkatzen dünn besiedelten Lebensräumen ist auf die Sterilisation frei lebender Hauskatzen zu achten. Die Vermehrung von Hauskatzen außerhalb von Ortschaften sollte vermieden werden.
Textquelle
Text , ggf. verändert oder gekürzt, aus
BUND Sachsen-Anhalt (Hrsg.) 2008